Lohnsteuerbescheinigung

Arbeitgeber müssen ab 2010 Identifikationsnummer eintragen (16.11.2009) Ab dem Jahr 2010 müssen Arbeitgeber die steuerliche
Identifikationsnummer eines Angestellten im Lohnkonto erfassen und auf der Lohnsteuerbescheinigung vor der Übermittlung an das Finanzamt
eintragen. Nur noch in Ausnahmefällen reicht die Angabe der eTIN aus. Arbeitgeber können dazu die Identifikationsnummern ihrer Arbeitnehmer
beim Bundeszentralamt für Steuern auf elektronischem Wege anfordern. Diese Anfrage ist erst ab April 2010 möglich. Innerhalb einer
Übergangsfrist bis zum 31.10.2010 akzeptiert die Finanzverwaltung Lohnsteuerbescheinigungen deshalb noch ohne Eintrag der
Identifikationsnummer nur unter Angabe der eTIN.